Home ||  Bett suchen ||  Bett inserieren || FAQ ||  Gästebuch ||  Login ||

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

1. Muss ich meine Wohnung an jeden vermieten, der sich bei mir meldet?
Nein. Das Einstellen deiner Unterkunft ist unverbindlich. Du entscheidest, ob und wen du in deiner Wohnung haben willst und wen nicht.


2. Ich bin im Vermietungszeitraum nicht da. Wie regle ich die Schlüsselübergabe?
Das ist ganz allein dir überlassen. Wir schlagen vor, den Schlüssel bei einem Nachbarn zu hinterlegen und dem Mieter dies mitzuteilen oder den Schlüssel per versicherten Brief (z.B. bei der Post für ca. 8 Euro, Versicherungshöhe 500 Euro) zu verschicken.
3. Ich bin selbst Mieter meiner Wohnung. Darf ich sie trotzdem einstellen?
Das Einstellen ist unverbindlich und daher unbedenklich möglich. Da dein Vermieter mit der Untervermietung einverstanden sein muss, muss ihm das Weitervermieten an Dritte, die nicht Familienangehörige sind, mitgeteilt werden und er muss einverstanden sein.
4. Gehe ich mit Einstellung meiner Wohnung irgendwelche Verpflichtungen ein?
Nein. Das Einstellen ist kostenlos und unverbindlich. Du brauchst deine Wohnung nicht zu vermieten. Allein du entscheidest, wer darin wohnen soll.


5. Wie viel Geld kann ich für meine Wohnung verlangen?
Wir empfehlen, um für beide Parteien einen fairen Preis zu bekommen, ca. 150 % der (geschätzten) Monatsmiete auf Tage berechnet. Das bedeutet bei einer Monatsmiete von 300 Euro einen Tagespreis von 15 Euro (300:30 Tage= 10; 150 % von 10 Euro sind 15 Euro)
6. Ab welchem Zeitpunkt gehe ich Verpflichtungen ein?
Ab dem Vertragsschluss bin ich sowohl als Mieter als auch als Vermieter an den Vertrag gebunden. Bei einem späteren Rücktritt kann der Mieter vom Vermieter für den gesamten Mietzins haftbar gemacht werden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Kann ich davon ausgehen, dass eine eingestellte Wohnung im grünen (freien) Zeitraum auch tatsächlich frei ist?
Nein. Es ist möglich, dass eine auf unserer Seite als frei angebotene Wohnung in der Zwischenzeit vermietet wurde oder der Vermieter einen Vertrag ausgestellt hat, der noch nicht bestätigt wurde. Zudem sind alle Inserate unverbindlich. Um Missverständnisse auszuschließen, empfehlen wir, für die Miete eines ausgewählten Objekts einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Beispielsweise mit unserem Mietvertragsformular.
© 2006 bettfrei.com  AGB ||  Impressum 
Rankingscout.org - Pagerank Anzeige ohne Toolbar